Patentanwalt

Patentanwalt – Ihr Partner für Erfindungen in Europa und beim Schutz einer Marke

Europa wächst politisch und wirtschaftlich zusammen. Der Patentanwalt unterstützt Unternehmen und Erfinder in allen Belangen rund um den gewerblichen Rechtsschutz.

Eine europäische Patentanmeldung kann zu einem Patent in bis zu 38 europäischen Staaten führen.

Mit nur einer sogenannten internationalen Patentanmeldung, einer internationalen Recherche und einer internationalen vorläufigen Prüfung unter dem Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT = Patent cooperation Treaty) kann ein Patent eingereicht werden, das nach Prüfung durch die nationalen Patentämter in 152 Ländern Gültigkeit hat.

Mit nur einer Anmeldung kann eine Europäische Unionsmarke beantragt werden, die in der gesamten Europäischen Union gültig ist.

In der Regel ist ein Patentanwalt auch ein europäischer Patentanwalt mit Zulassung vor dem Europäischen Patentamt. Der erste Beruf auf gesamteuropäischer Ebene mit europäischer Ausbildung und Prüfung.

Der europäische Patentanwalt ist gleichzeitig ein europäischer Markenanwalt mit Zulassung vor dem Europäischen Markenamt in Alicante, die für Europäische Unionsmarken zuständigen Behörde.

Um diesen anspruchvollen Aufgaben gerecht zu werden, durchlaufen Patentanwälte eine der langwierigsten Ausbildungen in Deutschland.

Sie besitzen einen Universitätsabschluss auf dem Gebiet Ingenieurwesen oder Naturwissenschaft, praktische Erfahrung und eine mindestens dreijährige juristische Ausbildung.

Patentanwälte sind sowohl Experten auf dem entsprechenden juristischen Gebiet als auch auf dem technischen Fachgebiet.

Diese Verbindung von juristischer und fachlicher Expertise gibt dem Patentanwalt die Möglichkeit, seine Mandanten bei Erfindungen, Marken, Geschmacksmustern umfassend zu beraten und somit die Erfindung, die Marke oder das Geschmacksmuster auf Erfolgskurs zu bringen.