Eingetragenes Design

Eingetragenes Design – für Deutschland

Formgestaltungen spezifischer zwei- oder dreidimensionaler Objekte können durch ein eingetragenes Design (früher: Geschmacksmuster) geschützt werden. Ebenso kann die Ausgestaltung typographischer Schriftzeichen durch ein eingetragenes Design geschützt werden.

Schutzvoraussetzungen

Damit eine Formgestaltung als eingetragenes Design geschützt werden kann, muss sie neu sein. Das heißt, dass die Formgestaltung, für die ein eingetragenes Design angemeldet wird, nicht unter Fachleuten bekannt sein darf.

Außerdem muss die Formgestaltung sich in ihrem Gesamteindruck von bekannten Formgestaltungen unterscheiden. Sie muss also eine Eigenart aufweisen.

Anmeldeverfahren

Ein eingetragenes Design ist beim Deutschen Patent- und Markenamt anzumelden. Der Tag der Anmeldung des eingetragenes Designs wird als Anmeldetag bezeichnet. Wird keine sogenannte Priorität beansprucht, so ist das Anmeldedatum der Stichtag für die Prüfung der Neuheit und Eigenheit.

Das Deutsche Patent- und Markenamt überprüft, ob die formalen Voraussetzungen erfüllt werden. Die Registrierung erfolgt ohne Überprüfung der sachlichen Schutzvoraussetzungen (Neuheit und Eigenart). Im Streitfall werden diese durch die entsprechenden Gerichte überprüft.

Laufzeit

Ein eingetragenes Design besitzt eine Laufzeit von 5 Jahren. Der Schutz kann maximal viermal bis zur Höchstschutzdauer von 25 Jahren aufrechterhalten werden.

Mit einer sogenannten Sammelanmeldung können bis zu 100 Abwandlungen eines Designs angemeldet werden.

Europäisches Design

Formgestaltungen spezifischer Objekte können durch ein Design geschützt werden.

Anmeldeverfahren

Ein Design ist beim Europäischen Amt für geistiges Eigentum (EUIPO) in Alicante, Spanien, anzumelden. Der Tag der Anmeldung des Designs wird als Anmeldetag bezeichnet.

Laufzeit

Ein Design besitzt eine Laufzeit von 5 Jahren. Der Schutz kann maximal viermal bis zur Höchstschutzdauer von 25 Jahren aufrecht erhalten werden.

Neben dem EU-Design gibt es noch das nicht eingetragene EU-Design. Dieses schützt jedoch das Design nur für einen Zeitraum von 3 Jahren. Die Veröffentlichung eines Designs, das die Voraussetzungen erfüllt, um schutzfähig zu sein, führt automatisch zum einem Schutzrecht.