Ab dem 1. Oktober 2025 erlaubt das Europäische Patentamt (EPA) die Einreichung von europäischen Patentanmeldungen in Farbe oder Graustufen, sofern die Anmeldung elektronisch eingereicht wird und eine Reihe von Anforderungen erfüllt.
Dies ist eine wichtige und lang erwartete Änderung, die die bisherige Vorschrift lockert: Europäische Patentanmeldungen durften bisher nur Schwarz-Weiß-Zeichnungen enthalten.
Farbige Zeichnungen in Patentanmeldungen
Konkret heißt es in den neuen Vorschriften: „Bei elektronischer Einreichung können Zeichnungen auch in Farbe oder Graustufen mit dauerhaften Linien, Strichen oder Flächen sein, die eine einheitliche Dicke aufweisen und gut definiert sind. Sie müssen außerdem einen hohen Kontrast aufweisen und für die Betrachtung mit einer Auflösung von 300 dpi geeignet sein.“
In der Praxis betrifft diese Entscheidung jedoch nur Anmeldungen, die beim EPA direkt eingereicht werden. Daher ist es wichtig, Folgendes zu beachten:
Derzeit akzeptieren bestimmte Patentämter keine Farbabbildungen (oder sie akzeptieren sie nur in bestimmten Situationen). Daher ist es wichtig zu beobachten, wie sich diese neue Entwicklung in der Praxis auswirkt und welche Entscheidungen diese Ämter in Zukunft treffen werden.
Internationale Patentanmeldungen, die im Rahmen des PCT (Patent Cooperation Treaty) eingereicht werden, müssen ebenfalls Schwarz-Weiß-Strichzeichnungen enthalten.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass dies eine neue Entwicklung ist, von der Anmelder profitieren werden, wenn die Details der Abbildung besser in Farbe dargestellt werden können.
