Patente

Technische Erfindungen, die neuartig sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind, können durch ein Patent geschützt werden.

Schutzdauer

Die Erfindung darf vor dem Anmeldetag oder dem Prioritätsdatum der Patentanmeldung weder vom Erfinder noch von einer dritten Person veröffentlicht werden (absolute Neuheit). Deshalb ist es ratsam, vor Veröffentlichung der Erfindung sicherzustellen, dass die Erfindung rechtlich geschützt ist. Dabei ist zu beachten, dass eine mündliche Information gegenüber Personen, die nicht zur Geheimhaltung verpflichtet sind, bereits eine Veröffentlichung darstellt.

Die Erfindung muss auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen.

Deutsches Patent

Anmeldeverfahren

Ein deutsches Patent ist beim Deutschen Patent- und Markenamt anzumelden. Der Tag der Einreichung der Patentanmeldung wird als Anmeldetag bezeichnet. Wird keine sogenannte Priorität beansprucht, so ist das Anmeldedatum der Stichtag für den bei der Prüfung der Neuheit und der erfinderischen Tätigkeit geltenden Stand der Technik.

Auf Antrag führt das Deutsche Patent- und Markenamt eine sachliche Prüfung durch. Bei der Prüfung diskutieren der verantwortliche Prüfer des Deutschen Patent- und Markenamtes und der Anmelder oder sein autorisierter Patentanwalt in mündlicher und / oder schriftlicher Form über die Patentierbarkeit der Erfindung.

Europäisches Patent

Anmeldeverfahren

Ein europäisches Patent ist beim Europäischen Patentamt anzumelden. Der Tag der Einreichung der Patentanmeldung wird als Anmeldetag bezeichnet. Wird keine sogenannte Priorität beansprucht, so ist das Anmeldedatum der Stichtag für den bei der Prüfung der Neuheit und der erfinderischen Tätigkeit geltenden Stand der Technik.

Auf Antrag führt das Europäische Patentamt eine sachliche Prüfung durch. Bei der Prüfung diskutieren der verantwortliche Prüfer des Europäischen Patentamtes und der Anmelder oder sein autorisierter Patentanwalt in mündlicher und / oder schriftlicher Form über die Patentierbarkeit der Erfindung

Schutzumfang

Am Ende des Prüfungsverfahrens, nach Erteilung des europäischen Patents, muss das Europäische Patent nationalisiert werden. Dies bedeutet, dass das Patent in allen durch den Anmelder benannten Ländern gültig wird. Momentan können maximal 38 Länder benannt werden (Albanien, Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Irland, Island, Italien, Litauen, Lettland, Luxemburg, Mazedonien, Malta, Monaco, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, San Marino, Serbien, Slowakei, Slowenien, Schweden, Schweiz/Liechtenstein, Spanien, Niederlande, Türkei und das Vereinigte Königreich).

Internationale oder PCT Patentanmeldung

Anmeldeverfahren

Wir reichen Internationale Patentanmeldungen (PCT-Anmeldung PCT = Patent Cooperation Treaty / Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens) üblicherweise beim Europäischen Patentamt ein. Wird keine sogenannte Priorität beansprucht, so ist das Anmeldedatum der Stichtag für den bei der Prüfung der Neuheit und der erfinderischen Tätigkeit geltenden Stand der Technik.

Auf Antrag führt das Europäische Patentamt eine sogenannte vorläufige internationale Prüfung durch. Davor wird eine Recherche zum Stand der Technik durchgeführt. Bei der Prüfung diskutieren der verantwortliche Prüfer und der Anmelder oder sein autorisierter Patentanwalt in mündlicher oder schriftlicher Form über die Patentierbarkeit der Erfindung.

Am Ende der Phase der vorläufigen internationalen Prüfung ergeht ein internationaler vorläufiger Prüfungsbericht. Spätestens 30 bzw. 31 Monate nach dem Anmelde- oder Prioritätsdatum muss die internationale Patentanmeldung nationalisiert oder regionalisiert werden. Dies bedeutet, dass die Anmeldung an die Patentbehörden der designierten Länder oder Gruppe von Ländern (z.B. Europa, U.S.A, Japan etc.) weitergeleitet wird. Momentan haben sich 152 Vertragsstaaten dem PCT-Vertrag angeschlossen.

Danach erfolgt das nationale oder regionale Erteilungsverfahren, an dessen Ende die nationale oder regionale Erteilung eines Patents stattfindet.

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Vertragsstaaten unter dem PCT-Vertrag