Gewerbliche Schutzrechte

Unser Dienstleistungsspektrum

Wir beraten und vertreten unsere Mandanten in allen Fragen der folgenden gewerblichen Schutzrechte:

  • Deutsche Patente
  • Deutsche Gebrauchsmuster
  • Deutsches eingetragenes Design
  • Deutsche Marken
  • EU-Marken
  • EU-Designs
  • IR- oder internationale Marken
  • Europäische Patente
  • Internationale Patentanmeldungen (PCT)

Bei der Anmeldung dieser Schutzrechte im Ausland unterstützen wir unsere Mandanten weltweit.

Ausarbeiten und Anmelden von Patentanmeldungen, Gebrauchsmustern, Marken und eingetragenen Designs, Sortenschutzanmeldungen sowie Anmeldungen zum Schutz von Topografien.

Dank unseres fundierten Fachwissens können wir unsere Mandanten nicht nur bei den Verfahren vor den öffentlichen Behörden unterstützen, sondern auch Recherchen zum Stand der Technik ausführen, um zu Fragen im Zusammenhang mit möglichen Schutzrechtsverletzungen klären zu können.

Wir vertreten unsere Mandanten bei Verfahren vor dem:

    • Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA)
    • Europäischen Patentamt (EPA)
    • Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum  (EUIPO)
    • Bundespatentgericht (BPatG)
    • Bundesgerichtshof (BGH)

Darüber hinaus entwerfen wir Lizenzvereinbarungen und beraten und vertreten unsere Mandanten in allen Fragen um das Arbeitnehmererfinderrecht.