Patentanwaltskanzlei Reinhardt
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Schutzrechte

Bei der Anmeldung von Gewerblichen Schutzrechten pflegen wir einen intensiven Kontakt zu unseren Mandanten. In persönlichen Gesprächen mit den jeweiligen Erfindern und Anmeldern erarbeiten wir beispielsweise den Erfindungsgedanken, den wir zu einer technischen Schutzrechtsanmeldung ausformulieren und darstellen.

Bei Bedarf führen wir vorab Recherchen durch, mittels aktuellen elektronischen Datenbanken und anhand des im Deutschen Patent- und Markenamt vorliegenden druckschriftlichen Standes der Technik.

Mit unserer technischen und rechtlichen Kompetenz unterstützen wir Sie in den einzelnen Verfahren vor den Patent- und Markenämtern und bei internationalen Patentanmeldungen sowie anderen ausländischen Schutzrechtsanmeldungen.


Ein Anspruch auf Schadenersatz?

In Deutschland gilt - wie in vielen anderen Ländern auch - der Grundsatz der Nachahmungsfreiheit. Neue Erzeugnisse, Verfahren und Marken sowie Formgestaltungen dürfen normalerweise kopiert werden, ohne dass der Plagiator zur Rechenschaft gezogen werden kann - es sei denn, dass besondere Schutzrechte bestehen.

Allen Schutzrechten gemeinsam ist das Verbietungsrecht, also die Möglichkeit, Dritten den Nachbau und die gewerbliche Benutzung des geschützten Produkts bzw. der geschützten Marke zu untersagen. Nicht nur die Herstellung, sondern auch der Vertrieb durch Drittfirmen oder das bloße Anbieten und Bewerben können verboten werden.

Der Inhaber eines gewerblichen Schutzrechts kann zudem die Unterlassung der Schutzrechtsverletzung und überdies Schadensersatz für bereits vertriebene Ware fordern. Er kann auch Auskunft über die Herkunft der Produkte verlangen und sogar die Vernichtung noch vorhandener Erzeugnisse erreichen.


Unternehmen mit vielen Schutzrechten gelten als besonders innovativ!

Hinweise auf Schutzrechte wie DBP, DBGM, ®-Marken oder GeschmM steigern das Prestige
der angebotenen Produkte oder Dienstleistungen und erhöhen den Wert des Unternehmens.

Eine Firma, die auf zahlreiche Schutzrechte verweisen kann, gilt als besonders innovativ.

So ist der Hinweis auf erteilte Schutzrechte ein gewichtiges Verkaufsargument, mit dem sich in der Öffentlichkeit eine stärkere Wirkung erzielen lässt als mit allgemein gehaltenen Anpreisungen. Gerade mittelständische Unternehmen machen daher häufig auf Patente aufmerksam, um ihren Kunden die vom Patentamt testierte technologische Leistungsfähigkeit nachzuweisen. Gleichzeitig machen sie deutlich, dass das Produkt eine Besonderheit darstellt, die von Wettbewerbern nicht angeboten werden darf. Überdies haben Hinweise auf erteilte Schutzrechte eine vorbeugende Wirkung: Potentielle Nachahmer werden von vornherein vor einem Nachbau gewarnt.


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